AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Videofotograf.at / Dietmar Kump
8152 Stallhofen 116/2, Österreich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Buchungen, Verträge und Leistungen von Videofotograf.at / Dietmar Kump, 8152 Stallhofen 116/2, Österreich, insbesondere im Bereich Fotografie, Videografie, Hochzeitsbegleitungen, Werbe- und Imageproduktionen, Firmenkundenaufträge sowie sonstiger Medienleistungen.
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Lieferungen, Angebote und Verträge zwischen Videofotograf.at / Dietmar Kump und dem Kunden, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, durch Buchungsbestätigung per E-Mail oder Nachricht oder durch Leistung einer vereinbarten Anzahlung zustande.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzlich verrechnet werden.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die jeweils im Angebot oder in der Vereinbarung angeführten Preise.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Leistungen, Produkte und Nutzungsrechte im Eigentum des Auftragnehmers bzw. gehen Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
5. Leistungserbringung
Die Leistungserbringung erfolgt zum vereinbarten Termin, Ort und Umfang entsprechend dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall, technischer Defekte oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die nicht vom Auftragnehmer verschuldet wurden, berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
6. Höhere Gewalt
Kann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt, Unfall, schwerer Erkrankung, behördlicher Einschränkungen oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Schäden oder Mehrkosten.
Der Auftragnehmer bemüht sich in solchen Fällen nach Möglichkeit um eine angemessene Lösung, insbesondere um Terminverschiebung oder – sofern möglich – um die Organisation eines gleichwertigen Ersatzfotografen, Ersatzvideografen oder Filmteams.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten, Bildern oder sonstigen Materialien durch technische Defekte, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse wird keine Haftung übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Sämtliche Urheberrechte an den erstellten Fotos, Videos und sonstigen Werken verbleiben beim Auftragnehmer.
Der Kunde erhält – sofern nicht anders vereinbart – ein Nutzungsrecht im jeweils vertraglich vereinbarten Umfang.
Eine Weitergabe an Dritte, Bearbeitung, gewerbliche Nutzung oder Veröffentlichung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
9. Lieferung und Bearbeitung
Die Lieferung der vereinbarten Leistungen erfolgt innerhalb einer angemessenen Bearbeitungszeit, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Liefertermin vereinbart wurde.
Die Bearbeitung und Gestaltung der Fotos und Videos erfolgt im Stil des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen dazu sind in der Datenschutzerklärung auf der Website ersichtlich.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, wobei auch E-Mail ausreichend ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
B. Zusatzbestimmungen für Hochzeiten
Die nachstehenden Bestimmungen gelten ergänzend für alle Hochzeitsbuchungen.
1. Terminreservierung und Anzahlung
Bei Hochzeiten ist zur verbindlichen Reservierung des Termins eine Anzahlung fällig. Mit Eingang der vereinbarten Anzahlung gilt der Hochzeitstermin als verbindlich reserviert und der Auftrag als verbindlich gebucht.
Trifft die Anzahlung nicht fristgerecht ein, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Termin freizuhalten oder den Auftrag durchzuführen.
2. Rücktritt / Storno durch den Kunden
Bei Rücktritt des Kunden von einer bereits gebuchten Hochzeit werden folgende Kosten verrechnet:
- bis zu 12 Monate vor dem Buchungstermin: die geleistete Anzahlung
- bis zu 9 Monate vor dem Buchungstermin: 25 % des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspakets
- bis zu 6 Monate vor dem Buchungstermin: 50 % des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspakets
- bis zu 3 Monate vor dem Buchungstermin: 75 % des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspakets
- bis zu 1 Monat oder kürzer vor dem Buchungstermin: 100 % des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspakets
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die jeweilige Stornoforderung angerechnet.
3. Ausnahmefälle bei höherer Gewalt
Kann die Hochzeit aufgrund höherer Gewalt oder wegen eines schwerwiegenden unvorhersehbaren Grundes auf Kundenseite, insbesondere infolge Unfall, attestierter Krankheit oder Todesfall im engsten Familienkreis, nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen der oben angeführten Stornokosten.
In solchen Fällen ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
4. Ausfall des Auftragnehmers
Ist es dem Auftragnehmer aufgrund von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen nicht möglich, den Auftrag auszuführen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Der Auftragnehmer bemüht sich in einem solchen Fall nach Möglichkeit um einen gleichwertigen Ersatzfotografen, Ersatzvideografen oder ein gleichwertiges Filmteam.
5. Kontaktperson und Ablauf
Der Kunde hat dem Auftragnehmer spätestens einen Tag vor der Hochzeit eine Kontaktperson samt Telefonnummer bekanntzugeben, die am Hochzeitstag für organisatorische Rückfragen erreichbar ist.
Der Kunde sorgt dafür, dass ein reibungsloser Ablauf der vereinbarten Programmpunkte möglichst gewährleistet ist.
6. Arbeitsbedingungen vor Ort
Um die Arbeit des Auftragnehmers möglichst ungestört durchführen zu können, ist das Fotografieren oder Filmen durch Gäste oder andere Dienstleister während wesentlicher Programmpunkte nach Möglichkeit zu minimieren.
Dem Auftragnehmer und etwaigen Begleitpersonen sind bei längeren Begleitungen angemessene Pausen und eine angemessene Verpflegung zu gewähren.
7. Bild- und Filmauswahl bei Hochzeiten
Die Auswahl der final bearbeiteten Fotos und Videos erfolgt durch den Auftragnehmer nach fachlichen und künstlerischen Gesichtspunkten.
Alle gelieferten Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast und Helligkeit optimiert. Die Bearbeitung erfolgt im Stil des Auftragnehmers.
RAW-Dateien, unbearbeitete Originaldateien oder sämtliches Rohmaterial werden nur nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben und gesondert verrechnet.
8. Nutzungsrechte bei Hochzeiten
Das Urheberrecht an allen gelieferten Bildern und Videos verbleibt beim Auftragnehmer.
Das Brautpaar darf die gelieferten Fotos und Videos zeitlich unbeschränkt für private Zwecke verwenden. Dazu zählen insbesondere das Ausdrucken, die Erstellung von Alben und Fotogeschenken sowie die Veröffentlichung auf privaten Websites und privaten Social-Media-Profilen.
Für jede gewerbliche Nutzung ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
C. Zusatzbestimmungen für Werbe-, Firmen- und Businesskunden
Die nachstehenden Bestimmungen gelten ergänzend für Aufträge von Unternehmen, Selbständigen, Marken, Agenturen, Tourismusbetrieben, Gastronomiebetrieben und sonstigen Businesskunden.
1. Leistungsumfang und Briefing
Grundlage der Leistungserbringung ist das jeweilige Angebot, Briefing oder die schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden.
Der Kunde hat alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Wünsche, Freigaben, Ansprechpersonen und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
2. Auswahl der Bilder und Videos
Bei Werbe-, Firmen- und Businesskunden erfolgt die Auswahl der final zu bearbeitenden Bilder und/oder Videos grundsätzlich nach Vereinbarung.
Sofern vereinbart, trifft der Kunde die Auswahl aus einer Vorauswahl oder Online-Galerie. Der Auftragnehmer bearbeitet anschließend die vom Kunden ausgewählten Motive im vereinbarten Umfang.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die finale Auswahl durch den Auftragnehmer.
3. Korrekturen und Freigaben
Sofern nicht anders vereinbart, ist eine übliche Korrekturschleife im Preis enthalten.
Weitere Änderungswünsche, zusätzliche Retuschen, nachträgliche Motivwechsel oder umfangreiche Umarbeitungen können gesondert verrechnet werden.
Der Kunde hat gelieferte Entwürfe, Auswahlgalerien, Vorschaudateien oder Schnittfassungen innerhalb angemessener Frist zu prüfen und freizugeben.
4. Nutzungsrechte für Werbe- und Firmenkunden
Die Nutzungsrechte für Werbe-, Firmen- und Businesskunden richten sich ausschließlich nach der jeweils individuellen Vereinbarung.
Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung erhält der Kunde kein ausschließliches und kein übertragbares Nutzungsrecht.
Die Nutzung für Werbung, Print, Website, Social Media, Inserate, Pressearbeit, Kampagnen, bezahlte Werbung, Drittverwertung oder sonstige kommerzielle Zwecke ist nur im jeweils vereinbarten Umfang zulässig.
Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an Agenturen, Partnerunternehmen, Medien oder sonstige Unternehmen, bedarf einer gesonderten Vereinbarung, sofern sie nicht bereits ausdrücklich im Angebot enthalten ist.
5. Rohdaten / Originaldateien
RAW-Dateien, unbearbeitete Originaldateien, Projektdateien oder sonstiges Rohmaterial sind nicht automatisch Bestandteil des Auftrags und werden nur nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben.
6. Abnahme
Die erbrachte Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb angemessener Frist wesentliche Mängel schriftlich geltend macht oder die gelieferten Leistungen verwendet, veröffentlicht oder freigibt.
7. Namensnennung und Eigenwerbung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeiten für Eigenwerbung, Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe und Präsentationszwecke zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Wird eine Vertraulichkeit oder Nichtveröffentlichung gewünscht, ist dies vor Auftragsbeginn ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.
8. Termine und Verschiebungen
Vereinbarte Produktions-, Shooting- oder Drehtage sind verbindlich.
Wird ein Termin vom Kunden verschoben oder abgesagt und entsteht dadurch zusätzlicher Aufwand, bereits reservierte Zeit, Anfahrtskosten, Vorbereitungsaufwand oder Ausfallzeit, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen Aufwand gesondert in Rechnung zu stellen.